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Die zu gemeinsamer Entscheidung verbundenen Verfassungsbeschwerde-Verfahren betreffen die Frage, ob Städte oder Landkreise Verfassungsbeschwerde erheben können, wenn sie Enteignungsentschädigung leisten müssen, weil einem Grundstückseigentümer zum Schutze der Wasserversorgung die wasserrechtliche Erlaubnis versagt worden und hierdurch die Gewinnung von Kies unmöglich geworden ist.
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