BFH - 03.02.1979 (III R 4/77) - DRsp Nr. 1996/16217
BFH, vom 03.02.1979 - Aktenzeichen III R 4/77
DRsp Nr. 1996/16217
»Für den gewöhnlichen Geschäftsverkehr i.S. des § 9BewG ist abzustellen auf die Möglichkeit der Vertragsparteien, freiwillig zu handeln, ihre eigenen Interessen zu wahren und nicht zu einem schnellen Vertragsabschluß gezwungen zu sein.«