I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Gemeinde, erwarb durch notariell beurkundeten Vertrag vom 11. August 1983 ein Grundstück. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) setzte Grunderwerbsteuer fest.
Mit dem Einspruch machte die Klägerin geltend, das Grundstück solle "zur Durchführung der derzeit laufenden gesetzlichen Baulandumlegung für das Baugebiet X verwendet werden. Es soll dazu herangezogen werden, zu geringe Größen einzelner Zuteilungsansprüche aufzustocken, um damit zu vermeiden, daß diese verfahrensbeteiligten Eigentümer in Geld oder durch Miteigentum abgefunden werden müssen". Der Erwerb des Grundstückes diene damit der Durchführung einer Baulandumlegung nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes (
Der Einspruch hatte keinen Erfolg.
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab. Die Entscheidung ist in den Entscheidungen der Finanzgerichte (
Das FA beantragt, die Revision zurückzuweisen.
II. Die Revision ist unbegründet.
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