Schadensersatzanspruch gem. § 823 Abs. 1, § 831, § 254 Abs. 1 BGB Pflichtwidriges Unterlassen einer Benachrichtigung der Kl. von der beabsichtigten Durchführung von Tiefbauarbeiten in der Nähe eines Kabelkanals Vorzuwerfende Nichtbeachtung der Kabelschutzanweisung durch die Kl. Mitverantwortung der Kl. für den Schaden (kein Hinweis auf die Unrichtigkeit des Kabellageplans) Überwiegendes Verschulden der Bekl. (Nichtbeachtung einer Verkehrssicherungspflicht) Verpflichtung zum Ersatz von 2/3 des Schadens