Abstandsflächenrelevanz von Abgrabungen bei ohnehin geneigter Geländeoberfläche; Gewährleistung von Wohnfrieden
OVG Saarland, Urteil vom 28.11.2000 - Aktenzeichen 2 R 2/00
DRsp Nr. 2001/14133
Abstandsflächenrelevanz von Abgrabungen bei ohnehin geneigter Geländeoberfläche; Gewährleistung von Wohnfrieden
»1. Soll im Zuge der Errichtung eines Gebäudes eine ohnehin geneigte Geländeoberfläche zusätzlich durch Abgrabungen verändert werden, so sind jedenfalls diejenigen Bereiche, innerhalb derer die Abgrabung eine zusätzliche oder günstigere Grundstücksausnutzung - beispielsweise durch die Ausführung von notwenigen Fenstern als Voraussetzung für den Einbau einer weiteren Wohnung - ermöglicht, bei der Ermittlung der abstandsflächenrelevanten Wandhöhe einer gesonderten abschnittsweisen Betrachtung zu unterziehen.2. Die Gewährleistung von Wohnfrieden gehört nach saarländischem Landesrecht ebenfalls zu den Belangen, denen mit den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften Rechnung getragen werden soll.«
Normenkette:
LBO 1996 § 6;
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