AG Frankfurt/Main, Urteil vom 01.02.2000 - Aktenzeichen 33 C 1398/99
DRsp Nr. 2001/9848
Mietminderung wegen Immissionen aus dem Parkett
Fordert der Vermieter den Mieter auf, wegen aus dem Parkett austretenden Schadstoffen (PAK) das Parkett täglich feucht zu wischen und die Wohnung häufig zu lüften, so rechtfertigt dies eine Mietminderung um 15%.