Baurisikoausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung
LG Baden-Baden, Urteil vom 15.02.2000 - Aktenzeichen 3 O 14/99
DRsp Nr. 2001/9924
Baurisikoausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung
Der Rechtsschutzversicherer kann sich für einen Prozeß gegen eine Bank, die dem Versicherungsnehmer die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfond finanziert hat, auf den Baurisikoausschluß nach § 4 Abs. 1 k ARB 75 berufen.