LG Hanau - Beschluß vom 28.01.2000
7 OH 49/95
Normen:
ZPO § 485 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2000, 688
NZBau 2000, 341

Mündliche Anhörung des Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren

LG Hanau, Beschluß vom 28.01.2000 - Aktenzeichen 7 OH 49/95

DRsp Nr. 2000/8634

Mündliche Anhörung des Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren

Von einer weiteren Anhörung des Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren ist abzusehen, wenn inzwischen ein Hauptsacheverfahren mit dem gleichen rechtlichen und tatsächlichen Inhalt anhängig ist.

Normenkette:

ZPO § 485 ;
Fundstellen
NJW-RR 2000, 688
NZBau 2000, 341