Mündliche Anhörung des Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren
LG Hanau, Beschluß vom 28.01.2000 - Aktenzeichen 7 OH 49/95
DRsp Nr. 2000/8634
Mündliche Anhörung des Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren
Von einer weiteren Anhörung des Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren ist abzusehen, wenn inzwischen ein Hauptsacheverfahren mit dem gleichen rechtlichen und tatsächlichen Inhalt anhängig ist.