VK Hessen - Beschluß vom 31.01.2000
69d - VK 26/99
Normen:
GWB § 107 Abs. 3 ;
Fundstellen:
IBR 2000, 211

Unverzüglichkeit einer Rüge

VK Hessen, Beschluß vom 31.01.2000 - Aktenzeichen 69d - VK 26/99

DRsp Nr. 2000/5591

Unverzüglichkeit einer Rüge

Hebt die Vergabestelle eine Ausschreibung mangels geeigneter Angebote auf und geht sie in das Verhandlungsverfahren über, so ist eine mehr als drei Monate später erfolgte Rüge nicht mehr rechtzeitig. Dies gilt auch dann, wenn der Bieter geltend macht, er habe wegen der Komplexität des Wertungsvorgangs zuvor anwaltlichen Rat einholen müssen.

Normenkette:

GWB § 107 Abs. 3 ;
Fundstellen
IBR 2000, 211