Die Beteiligten streiten darüber, ob der von ihrer Bausparkasse jährlich einem besonderen Bonuskonto zugeschriebene Zinsbonus bereits in dem Kalenderjahr, für das er gewährt wird, oder erst im Zeitpunkt der bei Beginn der Auszahlung des Bausparguthabens vorzunehmenden Übertragung vom Bonus- auf das Bausparkonto zu versteuern ist.
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