FG Sachsen - Urteil vom 21.06.2005
3 K 2294/04
Normen:
AO (1977) § 93 Abs. 1 S. 3 § 208 Abs. 1 S. 3 § 385 Abs. 1 ;

Auskunftsersuchen der Steuerfahndung an Bauunternehmen im Hinblick auf mögliche Schwarzarbeit durch Subunternehmer

FG Sachsen, Urteil vom 21.06.2005 - Aktenzeichen 3 K 2294/04

DRsp Nr. 2005/21282

Auskunftsersuchen der Steuerfahndung an Bauunternehmen im Hinblick auf mögliche Schwarzarbeit durch Subunternehmer

Ein den gesamten Geschäfts- und Zahlungsverkehr mit vier namentlich benannten, an einer bestimmten Baustelle tätigen Subunternehmern betreffendes, auf § 208 Abs. 1 S.1 Nr. 3 AO gestütztes Auskunftsersuchen der Steuerfahndung an einen Bauunternehmer ist rechtswidrig, wenn es ohne konkrete Anhaltspunkte nur auf die allgemeine Erfahrung gestützt ist, dass es in der Baubranche im Bereich des Einsatzes von Subunternehmern häufig zu steuerlichen Unregelmäßigkeiten komme.

Normenkette:

AO (1977) § 93 Abs. 1 S. 3 § 208 Abs. 1 S. 3 § 385 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Frage der Rechtmäßigkeit eines Auskunftersuchens.

Die Klägerin ist ein überregional tätiges Bauunternehmen, das sich im Rahmen der Erbringung seiner Bauaufträge auch dem Einsatz von Nachunternehmern bedient.

Die Steuerfahndungsstelle des Beklagten (des Finanzamts - FA -) wandte sich mit Schreiben vom 2. September 2003 an den Beklagten. Dieses Schreiben lautete auszugsweise:

"Bauvorhaben: Sanierung Kaufhaus T.

hier: Maßnahmen zur Überwachung des Bauablaufes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung durch die Steuerfahndungsstelle (...)

Auskunftersuchen der Steuerfahndungsstelle (...) nach § 93 Abs. 1, 2; 208 Abs. 1 Nr. 3 AO

Anlagen:

Rechtsbehelfsbelehrung

Merkblatt zu § 208 Abs. 1 Nr. 3