Die Beteiligten streiten um die Frage der Rechtmäßigkeit eines Auskunftersuchens.
Die Klägerin ist ein überregional tätiges Bauunternehmen, das sich im Rahmen der Erbringung seiner Bauaufträge auch dem Einsatz von Nachunternehmern bedient.
Die Steuerfahndungsstelle des Beklagten (des Finanzamts - FA -) wandte sich mit Schreiben vom 2. September 2003 an den Beklagten. Dieses Schreiben lautete auszugsweise:
"Bauvorhaben: Sanierung Kaufhaus T.
hier: Maßnahmen zur Überwachung des Bauablaufes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung durch die Steuerfahndungsstelle (...)
Auskunftersuchen der Steuerfahndungsstelle (...) nach §
Anlagen:
Rechtsbehelfsbelehrung
Merkblatt zu §
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