EuGH - Urteil vom 09.11.2006
Rs C-433/04
Normen:
EG Art. 49 ; EG Art. 50 ;
Fundstellen:
BauR 2007, 94
DStRE 2007, 655
EuZW 2007, 224
NZBau 2007, 122
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Freier Dienstleistungsverkehr: Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 49 EG und 50 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Tätigkeiten im Bausektor - Bekämpfung der Steuerhinterziehung im Bauwesen - Nationale Regelung, wonach von den den nicht in Belgien registrierten Vertragspartnern zu zahlenden Beträgen 15 % abzuziehen sind - Nationale Regelung, mit der eine gesamtschuldnerische Haftung für die Steuerschulden der nicht in Belgien registrierten Vertragspartner eingeführt wird

EuGH, Urteil vom 09.11.2006 - Aktenzeichen Rs C-433/04

DRsp Nr. 2008/3275

Freier Dienstleistungsverkehr: Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 49 EG und 50 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Tätigkeiten im Bausektor - Bekämpfung der Steuerhinterziehung im Bauwesen - Nationale Regelung, wonach von den den nicht in Belgien registrierten Vertragspartnern zu zahlenden Beträgen 15 % abzuziehen sind - Nationale Regelung, mit der eine gesamtschuldnerische Haftung für die Steuerschulden der nicht in Belgien registrierten Vertragspartner eingeführt wird

Normenkette:

EG Art. 49 ; EG Art. 50 ;

Entscheidungsgründe:

1 Mit ihrer Klageschrift beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, festzustellen, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Artikeln 49 EG und 50 EG verstoßen hat, dass es Auftraggeber und Unternehmer, die nicht in Belgien registrierte Vertragspartner beauftragen, verpflichtet, von dem für die geleisteten Arbeiten zu zahlenden Betrag 15 % abzuziehen (im Folgenden: Abzugspflicht), und ihnen eine gesamtschuldnerische Haftung für die Abgabenschulden dieser Vertragspartner auferlegt (im Folgenden: gesamtschuldnerische Haftung).

Nationaler rechtlicher Rahmen