BFH - Urteil vom 18.09.2012
VII R 53/11
Normen:
BGB § 667; BGB § 676f a.F.; AO § 37 Abs. 2;
Vorinstanzen:
Niedersächsisches FG, vom 23.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 327/10

Rückforderung einer auf ein nicht mehr existierendes Bankkonto des Steuerpflichtigen geleisteten Zahlung

BFH, Urteil vom 18.09.2012 - Aktenzeichen VII R 53/11

DRsp Nr. 2013/3293

Rückforderung einer auf ein nicht mehr existierendes Bankkonto des Steuerpflichtigen geleisteten Zahlung

Für die Rückforderung einer an ein vom Steuerpflichtigen genanntes Kreditinstitut gerichteten Überweisung ist unbeachtlich, wie dieses Institut mit dem in Empfang genommenen Betrag verfahren ist; Leistungsempfänger und damit Rückgewährschuldner ist stets der Steuerpflichtige (Fortentwicklung der Rechtsprechung).

Normenkette:

BGB § 667; BGB § 676f a.F.; AO § 37 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist ein Kreditinstitut, bei dem die Eheleute X und Y mehrere Giro- und Darlehenskonten unterhielten. Im Besteuerungsverfahren gaben die Eheleute dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) das bei der Klägerin geführte gemeinsame Girokonto Nr. 6035828 als Erstattungskonto an.