I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist ein Kreditinstitut, bei dem die Eheleute X und Y mehrere Giro- und Darlehenskonten unterhielten. Im Besteuerungsverfahren gaben die Eheleute dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) das bei der Klägerin geführte gemeinsame Girokonto Nr. 6035828 als Erstattungskonto an.
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