FG Düsseldorf - Beschluss vom 03.05.2023 (9 K 242/23 Kg)
Der Streitwert wird auf 2.002 EUR festgesetzt. Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 52, 63 des Gerichtskostengesetzes (GKG): Mit der Klage wurde zulässigerweise ein streitiger Abzweigungsbetrag für Mai 2022 bis [...]