An das Landgericht .
Az: .
Antrag
In Sachen
. - Antragsteller -
Prozessbevollmächtigte: RAe .
gegen
Bauunternehmung . - Antragsgegnerin -
Hiermit zeigen wir erneut an, dass wir den Antragsteller anwaltlich vertreten. Für den Antragsteller stellen wir den Antrag,
ohne mündliche Verhandlung im Wege der Beweissicherung gemäß § 485 Abs. 1 ZPO folgenden Beweisbeschluss zu erlassen:
I. Es ist ein schriftliches Sachverständigengutachten über die Behauptung des Antragstellers einzuholen, dass folgende Baumängel an der von der Antragsgegnerin auf dem Grundstück des Antragstellers in . durchgeführten Baumaßnahme vorliegen:
1. .
2. .
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