Beschäftigtendatenschutz
meint zunächst Datenschutz für Arbeitnehmer, Azubis,
Praktikanten und Bewerber. Aber auch Beamte und Richter des Bundes,
arbeitnehmerähnliche Personen und Rehabilitanden fallen
unter den Begriff, §
Merke:Beim Beschäftigtendatenschutz
gilt dasselbe wie beim Rechtsanwalt: Auch handschriftlich gefertigte Notizen
während eines Bewerbungsgesprächs sowie die persönliche
Befragung oder Weitergabe persönlicher Informationen durch
das Telefon fallen in den Anwendungsbereich des § |
Beispiel:
Fragen zu den Familienverhältnissen eines Bewerbers (Familienstand, alleinerziehend, Zahl und Namen der Kinder) sind grundsätzlich unzulässig und gehen den Arbeitgeber nichts an (Grundsatz der Zweckbindung und Datensparsamkeit). Etwas anderes kann etwa hinsichtlich Zahl und Alter der Kinder gelten, wenn der Bewerber sich für Schichtarbeit bewirbt.
Unzulässige Fragen korrespondieren mit dem Recht des Beschäftigten zur Lüge.
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