Das Verfahren befindet sich im 2. Rechtszug.
Streitig ist, ob die Abfindung des testamentarischen inländischen Erben (Kl) an die Pflichtteilsberechtigte für ihren nach niederländischem Recht entstandenen Ergänzungsanspruch (wegen vorangegangener Schenkungen der Erblasserin an den Erben) direkt oder nur nach den Grundsätzen der gemischten Schenkung von den Schenkungen abgezogen werden kann.
Wegen des Sachverhalts wird auf das Urteil des Finanzgerichts vom 21.02.2001 4 K 4920/97, EFG 2001, 843 verwiesen.
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