FG München - Urteil vom 25.10.2006
4 K 3039/05
Normen:
ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 2 § 3 § 1 Abs. 2 ; BGB § 2329 ; niederländisches Erbrecht (BW); FGO § 96 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 271
ZEV 2007, 236

Abfindungszahlungen wegen eines Pflichtteilsergänzungsanpruchs nach holländischem Recht wegen Minderung des Nachlasses durch vorhergegangene Schenkungen der Erblasserin an den Erben und deren Abzugsfähigkeit bei der Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer

FG München, Urteil vom 25.10.2006 - Aktenzeichen 4 K 3039/05

DRsp Nr. 2006/29621

Abfindungszahlungen wegen eines Pflichtteilsergänzungsanpruchs nach holländischem Recht wegen Minderung des Nachlasses durch vorhergegangene Schenkungen der Erblasserin an den Erben und deren Abzugsfähigkeit bei der Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer

1. Abfindungszahlungen eines inländischen Erben an eine nach holländischem Recht Pflichtteilsberechtigte (sog. Noterbrecht) wegen zuvor ihm von der Erblasserin geschenkter Grundstücke sind als Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG der Reihe nach von deren Steuerwert abzugsfähig. 2. Bei einem genau bezifferten Klageantrag kann im 2. Rechtszug nicht darüber hinausgegangen wniederländisches Erbrecht (BW)erden.

Normenkette:

ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 2 § 3 § 1 Abs. 2 ; BGB § 2329 ; niederländisches Erbrecht (BW); FGO § 96 Abs. 1 S. 2 ;

Tatbestand:

Das Verfahren befindet sich im 2. Rechtszug.

Streitig ist, ob die Abfindung des testamentarischen inländischen Erben (Kl) an die Pflichtteilsberechtigte für ihren nach niederländischem Recht entstandenen Ergänzungsanspruch (wegen vorangegangener Schenkungen der Erblasserin an den Erben) direkt oder nur nach den Grundsätzen der gemischten Schenkung von den Schenkungen abgezogen werden kann.

Wegen des Sachverhalts wird auf das Urteil des Finanzgerichts vom 21.02.2001 4 K 4920/97, EFG 2001, 843 verwiesen.