Die Parteien waren von 1969 bis 1984 miteinander verheiratet. Aus der Ehe sind zwei inzwischen volljährige Kinder hervorgegangen.
Die Parteien vereinbarten mit notarieller Urkunde des Notars Dr. X in B. vom 21. April 1982, für den Fall der Scheidung der Ehe gegenseitig auf die Geltendmachung irgendwelcher Zugewinnansprüche und Versorgungsausgleichsansprüche zu verzichten. Weiterhin wurde ein wechselseitiger Verzicht auf Unterhalt vereinbart.
Am 26. Dezember 1983 trafen die Parteien privatschriftlich eine "Scheidungsfolgenvereinbarung". Sie vereinbarten u.A. unter Ziffer V.:
"V. Zugewinn
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