OLG Brandenburg - Beschluss vom 29.09.2010
5 Wx 95/10
Normen:
BGB § 2033 Abs. 2;
Vorinstanzen:
AG Oranienburg, vom 06.08.2010

Ablehnung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch wegen unzulässiger Verfügung über den Anteil an einem einzelnen Nachlassgegenstand

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.09.2010 - Aktenzeichen 5 Wx 95/10

DRsp Nr. 2010/17242

Ablehnung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch wegen unzulässiger Verfügung über den Anteil an einem einzelnen Nachlassgegenstand

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 3 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 6. August 2010 wird zurückgewiesen.

Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 16.000 €

Normenkette:

BGB § 2033 Abs. 2;

Gründe: