Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg, Abt. 609, vom 5.4.2018 (Az.
Die Beteiligten zu 1) und 2) tragen die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 12.782,50 festgesetzt.
Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) bleibt in der Sache ohne Erfolg.
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