Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neumünster vom 3. Juli 2014 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 1) trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Kostenerstattung findet nicht statt.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 44.000 € festgesetzt.
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