LG Hagen, vom 10.01.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 23 T 14/01
Änderung der fortgeführten Firma
OLG Hamm, Beschluss vom 19.03.2002 - Aktenzeichen 15 W 87/02
DRsp Nr. 2002/10934
Änderung der fortgeführten Firma
»Fügt der Inhaber einer nach den §§ 22 Abs. 1, 24 Abs. 1HGB fortgeführten Firma eines Einzelkaufmanns eine Sachbezeichnung (hier: Autohaus) hinzu, so kann dies im Einzelfall zulässig sein, wenn Zweifel an der Identität der bisherigen und der geänderten Firma nicht bestehen und der Zusatz einer Veränderung der Geschäftsentwicklung Rechnung trägt, die seit der Firmenübernahme eingetreten ist.«