FG Niedersachsen - Urteil vom 17.03.2015
13 K 156/13
Normen:
EStG § 7 Abs. 4; EStDV § 11d Abs 1;
Fundstellen:
ZEV 2016, 56

AfA bei mittelbarer Grundstücksschenkung

FG Niedersachsen, Urteil vom 17.03.2015 - Aktenzeichen 13 K 156/13

DRsp Nr. 2015/21578

AfA bei mittelbarer Grundstücksschenkung

Auch bei einer mittelbaren Grundstücksschenkung können AfA gem. § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG i.V.m. § 11d Abs. 1 EStDV nach den fortgeführten Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers als Werbungskosten bei den Einkünften aus VuV abgezogen werden. § 11d Abs. 1 EStDV ist auch im Falle einer mittelbaren Grundstücksschenkung anwendbar. Ob die Rechtsvorgänger selbst AfA geltend gemacht haben, ist unerheblich. § 11d Abs. 1 EStDV knüpft nur an die Berechtigung des Rechtsnachfolgers zum Abzug der Absetzungen an.

Normenkette:

EStG § 7 Abs. 4; EStDV § 11d Abs 1;

Tatbestand:

Streitig ist die Berücksichtigung von Absetzungen für Abnutzung für ein erworbenes Grundstück.