OLG Celle - Beschluss vom 15.06.2006
6 U 99/06
Normen:
BGB § 2265 ; BGB § 2270 ; BGB § 2287 ;
Fundstellen:
FamRZ 2006, 1876
OLGReport-Celle 2006, 865
ZEV 2006, 506

Anerkennung einer Schenkung - Gemeinschaftliches Testament

OLG Celle, Beschluss vom 15.06.2006 - Aktenzeichen 6 U 99/06

DRsp Nr. 2006/21912

Anerkennung einer Schenkung - Gemeinschaftliches Testament

»1. Die Anerkennung einer Schenkung setzt ein lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers voraus. 2. Für die Annahme eines solchen Eigeninteresses reicht es nicht aus, wenn der Erblasser durch seine Schenkung nur seiner Zuneigung zum Beschenkten Ausdruck verleihen oder diesen versorgt wissen möchte. 3. Dies gilt selbst dann, wenn es sich bei dem Beschenkten um den neuen Ehegatten des Erblassers handelt.«

Normenkette:

BGB § 2265 ; BGB § 2270 ; BGB § 2287 ;

Entscheidungsgründe:

Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet soweit die Beklagte ihre Verurteilung bekämpft, keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, im Übrigen vermag die Beklagte die Kosten der Prozessführung nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen selbst aufzubringen.

I.