OLG München - Beschluss vom 13.04.2018
34 Wx 420/17
Normen:
GBO § 29; BGB § 2113 Abs. 1 und 2; BGB § 2136;
Fundstellen:
FamRZ 2019, 315
ZEV 2018, 300
ZEV 2018, 390
Vorinstanzen:
AG Starnberg, vom 28.08.2017

Anforderungen an den Nachweis der Entgeltlichkeit einer Verfügung über Grundbesitz

OLG München, Beschluss vom 13.04.2018 - Aktenzeichen 34 Wx 420/17

DRsp Nr. 2018/5014

Anforderungen an den Nachweis der Entgeltlichkeit einer Verfügung über Grundbesitz

Zum Nachweis der Entgeltlichkeit bei der Verfügung über Grundbesitz bei einem neben dem Kaufpreis vereinbarten Wohnungsrecht für den Vorerben.

Ein Nachweis der Entgeltlichkeit als Eintragungsvoraussetzung wird regelmäßig nicht in der Form des § 29 Abs. 1 GBO geführt werden können, weshalb auch der Freibeweis zuzulassen ist. Dabei ist bei einer Veräußerung eines Grundstücks an einen Dritten unter Vorbehalt eines Wohnungsrechts ein Anhaltspunkt für eine (teilweise) Unentgeltlichkeit gegeben, wenn der Kaufpreis unter Berücksichtigung des Wohnungsrechts nicht unter dem Verkehrswert liegt und damit objektiv kein Verkauf unter Wert gegeben ist.

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 4 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 28. August 2017 aufgehoben.

Normenkette:

GBO § 29; BGB § 2113 Abs. 1 und 2; BGB § 2136;

Gründe

I.

Die Beteiligte zu 4 ist aufgrund testamentarischer Erbfolge im Grundbuch als Eigentümerin von Grundbesitz eingetragen. Das Grundstück ist bebaut mit einem voll unterkellerten Ferienhaus mit Erdgeschoss und nicht ausbaubarem Dachgeschoss und hat eine Wohnfläche von 75 m2.

In Abteilung II unter lfd. Nr. 3 ist ein Nacherbenvermerk eingetragen wie folgt: