Die weiteren Beschwerden der Beteiligten zu 1. und 2. sowie des Beteiligten zu 5. gegen den Beschluss der Zivilkammer 83 des Landgerichts Berlin vom 09.07.2012 werden zurückgewiesen.
Die Beteiligten zu 1. und 2. sowie der Beteiligte zu 5. haben die den Beteiligten zu 3. und 4. im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Gegenstandswert der weiteren Beschwerde beträgt 1.400.000 EUR.
I.
Die Erblasserin ist verwitwet und kinderlos verstorben.
Die Beteiligte zu 1. war durch Beschluss des Amtsgerichts Mitte vom 9.1.2008 -Az. 50 XVII 181/07- zur Betreuerin der Erblasserin mit den Aufgabenkreisen "Gesundheitsvorsorge, Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten, Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Behörden-, Renten- und Sozialleistungsträgern sowie Pflegeeinrichtungen, Postangelegenheiten, Zutritt zur Wohnung und -sofern noch vorhanden- zum Gartengrundstück" bestellt worden.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|