Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. vom 2. Juni 2013 gegen den Beschluss des Nachlassgerichts vom 7. Mai 2013 wird auf seine Kosten bei einem Beschwerdewert von 5.000 € zurück gewiesen.
Die am 2. Juni 2013 eingegangene Beschwerde richtet sich gegen den Beschluss vom 7. Mai 2013, durch den das Nachlassgericht den Beteiligten zu 2. zum (Ersatz-)Testamentsvollstrecker ernannt hat.
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