Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert.
Die dem Beteiligten zu bewilligende Vergütung wird auf 513,56 € festgesetzt. Die weiter gehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte trägt 78 % der Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens.
Beschwerdewert: 2.336 €
Das Rechtsmittel ist teilweise begründet.
I. Der Beteiligte hat Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit als Pfleger des von dem Erblasser hinterlassenen Nachlasses in Höhe von 513,56 € (§ 1836 Abs. 1 Satz 2, §
| 12 mal Kontrolle des Wohnhauses je eine Stde. | 12,00 Stdn. |
| Notartermin zum Verkauf des Grundstücks | 2,00 Stdn. |
| Übergabe des Grundstücks | 1,33 Stdn. |
| Summe | 15,33 Stdn. X 33,50 € |
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