Das Rechtsmittel des Beteiligten zu 2 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens trägt der Beteiligte zu 2, mit Ausnahme der Erbscheinsgebühr, die der Beteiligten zu 1 zur Last fällt.
Geschäftswert: Bis 70.000,- Euro
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