1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg vom 2. Oktober 2009 -
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 50.000,00 € nebst Zinsen i.H. von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 10.04.2008 zu bezahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
3. Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben die Klägerin ¼ und der Beklagte ¾ zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H. von 110 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit i.H. von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages erbringt.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|