OLG Karlsruhe - Urteil vom 08.07.2010
4 U 210/09
Normen:
BGB § 333; BGB § 529; BGB § 2325; BGB § 2327; BGB § 2346; BGB § 2348;
Vorinstanzen:
LG Freiburg, vom 02.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 90/08

Anrechnung der Zuwendung eines inzwischen verjährten Anspruchs auf den Pflichtteilsanspruch

OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.07.2010 - Aktenzeichen 4 U 210/09

DRsp Nr. 2011/4233

Anrechnung der Zuwendung eines inzwischen verjährten Anspruchs auf den Pflichtteilsanspruch

Hat der Erblasser einem Nachkömmling im Wege der vorweggenommenen Erbfolge einen Anspruch auf Zahlung eines Gleichstellungsgeldes zugewendet und ist dieser Anspruch wegen Verjährung nicht mehr durchsetzbar, so ist die Zuwendung nicht als Eigengeschenk auf den Pflichtteilsanspruch anzurechnen.

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg vom 2. Oktober 2009 - 8 O 90/08 - im Kostenpunkt aufgehoben und wie folgt abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 50.000,00 € nebst Zinsen i.H. von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 10.04.2008 zu bezahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

3. Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben die Klägerin ¼ und der Beklagte ¾ zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H. von 110 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit i.H. von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages erbringt.

5. Die Revision wird nicht zugelassen.