(abgekürzt gem. §§
Die zulässige Berufung ist auch in der Sache begründet. Der geltend gemachte Anspruch steht der Klägerin nicht zu, so dass das teilweise stattgebende Urteil des Landgerichts insoweit abzuändern war.
Als Anspruchsgrundlage gegenüber der Beklagten als Beschenkte, die nicht zugleich Miterbin ist, kommt allein §
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