I.
Die Klägerinnen begehren die Rückübertragung des landwirtschaftlichen Grundstücks in der Gemarkung R., Flur 2, bestehend aus den Flurstücken 172, 253, 254, 272, 273, 277 und 282, ehemals eingetragen im Grundbuch von R. Blatt 25, an die Erbengemeinschaft nach Richard Sch. Der ursprüngliche Eigentümer der Flächen, Richard Sch., verstarb 1974 und wurde von seiner Ehefrau, Carola Sch., und seinen drei Kindern, den Klägerinnen und ihrem Bruder, zu je einem Viertel beerbt.
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