Die Beteiligten streiten um den Gegenstand und den Zeitpunkt einer freigebigen Zuwendung sowie um die Bewertung des Zuwendungsgegenstandes.
Mit notariellem Vertrag vom ... übertrugen die Eltern des Klägers ihrer Tochter, der Schwester des Klägers, schenkweise diverse Grundstücke, die im gemeinsamen Eigentum der Eheleute bzw. im Eigentum der Mutter des Klägers standen. In § 7 des Vertrages heißt es:
"Die Beschenkte verpflichtet sich, ihrem Bruder (dem Kläger) ... die Hälfte des landwirtschaftlich genutzten Grundbesitzes, der heute an sie geschenkt wurde, unentgeltlich zu übereignen, soweit dieser es wünscht. Im Fall eines Verkaufs von Liegenschaften ist vorher die Zustimmung des Begünstigten einzuholen und der Erlös mit ihm zu teilen. ...". Wegen der weiteren Einzelheiten der Vereinbarung wird auf die Ablichtung des Vertrages nebst Anlagen (Bl. 1-17 der Schenkungsteuerakten) Bezug genommen.
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