OLG Koblenz - Beschluss vom 18.01.2021
12 U 1356/20
Normen:
ZPO § 522 Abs. 2; BGB § 2313 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 21.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 36/17

Anspruch auf einen PflichtteilBerücksichtigung bedingter Rechte und Verbindlichkeiten bei der Feststellung des Wertes eines NachlassesBewertung einer Unternehmensbeteiligung

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.01.2021 - Aktenzeichen 12 U 1356/20

DRsp Nr. 2022/3363

Anspruch auf einen Pflichtteil Berücksichtigung bedingter Rechte und Verbindlichkeiten bei der Feststellung des Wertes eines Nachlasses Bewertung einer Unternehmensbeteiligung

Tenor

1.

Der Senat beabsichtigt, die Berufungen beider Parteien gegen das Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 21.08.2020, Az.: 9 O 36/17, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufungen offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg haben, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufungen nicht geboten ist.

2.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 12.02.2021.

Normenkette:

ZPO § 522 Abs. 2; BGB § 2313 Abs. 1;

Gründe

Das Landgericht hat der Klage zu Recht und mit zutreffender Begründung in erkanntem Umfang stattgeben und die Widerklage abgewiesen.