Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 19. Juni 2008 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Streitig ist die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) an den Kläger für die Zeit vom 1. Juli 2006 bis 31. Mai 2007.
Der 1969 geborene, alleinstehende Kläger bezog von der Beklagten seit dem 1. Januar 2005 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, zuletzt vor dem streitigen Zeitraum in Höhe von 513 Euro monatlich.
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