I.
Die Parteien sind getrenntlebende Ehegatten.
Der Antragsgegner ist pensionierter Postbeamter.
Er hat gegenüber der Postbeamtenkrankenkasse Krankenversicherungsansprüche. Die Postbeamtenkrankenversicherung bearbeitet zudem die Ansprüche auf Beihilfe nach den Beihilfevorschriften des Bundes.
Die Antragstellerin hat als Ehegattin ebenfalls Ansprüche gegenüber der Krankenkasse. Antragsberechtigt ist jedoch der Antragsgegner.
Dieser weigert sich, der Klägerin eine Vollmacht zu erteilen, nach der sie ihre Ansprüche und die des bei ihr lebenden gemeinsamen Kindes S, geb. am xxx, bei der Krankenversicherung selbst geltend machen kann.
Er ist nicht bereit, ein dafür von der Krankenversicherung vorbereitetes Vollmachtsformular (Bl. 6 d.A.) zu unterzeichnen.
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