OLG Hamm - Beschluss vom 09.02.2007
5 WF 9/07
Normen:
BGB § 1353 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 1884
NJW-RR 2007, 1234
OLGReport-Hamm 2007, 649
Vorinstanzen:
AG Rahden, - Vorinstanzaktenzeichen 7 F 320/06

Anspruch des in einer privaten Rentenversicherung mitversicherten Ehepartners auf eigenständige Abrechnung von Krankheitskosten

OLG Hamm, Beschluss vom 09.02.2007 - Aktenzeichen 5 WF 9/07

DRsp Nr. 2007/8656

Anspruch des in einer privaten Rentenversicherung mitversicherten Ehepartners auf eigenständige Abrechnung von Krankheitskosten

Der in einer privaten Rentenversicherung mitversicherte Ehepartner, bzw. als Ehepartner Beihilfeberechtigte hat einen Anspruch darauf, von dem getrenntlebenden Ehegatten, der Versicherungsnehmer ist bzw. von dem sich die Beihilfenansprüche ableiten, bevollmächtigt zu werden, Krankheitskosten eigenständig abrechnen zu dürfen.

Normenkette:

BGB § 1353 Abs. 1 S. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien sind getrenntlebende Ehegatten.

Der Antragsgegner ist pensionierter Postbeamter.

Er hat gegenüber der Postbeamtenkrankenkasse Krankenversicherungsansprüche. Die Postbeamtenkrankenversicherung bearbeitet zudem die Ansprüche auf Beihilfe nach den Beihilfevorschriften des Bundes.

Die Antragstellerin hat als Ehegattin ebenfalls Ansprüche gegenüber der Krankenkasse. Antragsberechtigt ist jedoch der Antragsgegner.

Dieser weigert sich, der Klägerin eine Vollmacht zu erteilen, nach der sie ihre Ansprüche und die des bei ihr lebenden gemeinsamen Kindes S, geb. am xxx, bei der Krankenversicherung selbst geltend machen kann.

Er ist nicht bereit, ein dafür von der Krankenversicherung vorbereitetes Vollmachtsformular (Bl. 6 d.A.) zu unterzeichnen.