LG Berlin vom 28.09.2010
2 O 287/10
Normen:
BGB § 818 Abs. 1; BGB § 822; BGB § 2325; BGB § 2326; BGB § 2329;
Fundstellen:
NJW-Spezial 2011, 72
ZEV 2011, 188

Anspruch des Pflichtteilsergänzungsberechtigten auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das nachgelassene Grundstück seitens des Erben; Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs aus dem Nachlass gem. §§ 2325, 2326 BGB; Kriterien für das Vorliegen einer Schenkung zur Erfüllung einer sittlichen Pflicht

LG Berlin, vom 28.09.2010 - Aktenzeichen 2 O 287/10

DRsp Nr. 2013/10126

Anspruch des Pflichtteilsergänzungsberechtigten auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das nachgelassene Grundstück seitens des Erben; Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs aus dem Nachlass gem. §§ 2325, 2326 BGB; Kriterien für das Vorliegen einer Schenkung zur Erfüllung einer sittlichen Pflicht

Tenor

1.

Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

2.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Normenkette:

BGB § 818 Abs. 1; BGB § 822; BGB § 2325; BGB § 2326; BGB § 2329;

Tatbestand

Die Klägerin ist Tochter der am 9. Dezember 2008 verstorbenen Frau x x x Schx, geborene Ax. Sie und ihr Bruder x Wx sind deren Erben zu gleichen Teilen. Die Beklagte ist die Ehefrau von x Wx.

Im Jahr 1988 kaufte die Erblasserin zusammen mit der Beklagten und Herrn Wx das Grundstück x 447, Brieselang, verzeichnet beim Amtsgericht Nauen, Grundbuch von Brieselang Blatt xxxx. Sie erwarb einen ideellen halben Miteigentumsanteil, während die Beklagte und ihr Ehemann den anderen halben Miteigentumsanteil des Grundstücks in ehelicher Vermögensgemeinschaft erwarben. Am 28. Oktober 1992 übertrug die Erblasserin ihren halben Miteigentumsanteil auf x Wx. Dabei behielt sie sich in der notariellen Urkunde ein lebenslanges Nießbrauchrecht am gesamten Grundstück vor.