I. Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2 bis 5 gegen den Beschluss des Landgerichts Kempten vom 25. Januar 2010 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten zu 2 bis 5 haben die der Beteiligten zu 1 im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen Kosten zu erstatten.
III. Der Geschäftswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 200.000 € festgesetzt.
I. Der Erblasser ist am xxx im Alter von 87 Jahren verstorben. Seine erste Ehefrau ist 1969 vorverstorben; die Beteiligten zu 2 bis 5 sind die Kinder aus dieser Ehe. Die Beteiligte zu 1 ist die zweite Ehefrau des Erblassers.
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