KG - Beschluss vom 03.07.2013
6 W 108/13
Normen:
FamFG § 357 Abs. 2; BGB § 2368;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Charlottenburg, vom 30.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 62 VI 55/11

Anspruch eines Notars auf Erteilung einer Ausfertigung des Testamentsvollstreckerzeugnisses

KG, Beschluss vom 03.07.2013 - Aktenzeichen 6 W 108/13

DRsp Nr. 2015/9095

Anspruch eines Notars auf Erteilung einer Ausfertigung des Testamentsvollstreckerzeugnisses

Ein Notar hat einen Anspruch auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses, wenn er mit der Vollziehung eines von ihm beurkundeten Grundstückskaufvertrages über ein im Nachlass befindliches Grundstück beauftragt ist und das Grundbuchamt die Vorlage des Testamentsvollstreckerzeugnisses gefordert hat.

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 30. Mai 2013 aufgehoben und das Amtsgericht angewiesen, dem Antragsteller eine Ausfertigung des Testamentsvollstreckerzeugnisses zu erteilen, welches aufgrund des Beschlusses vom 18. Juli 2012 dem Rechtsanwalt G### R## erteilt wurde.

Normenkette:

FamFG § 357 Abs. 2; BGB § 2368;

Gründe:

Die gemäß §§ 58 ff. FamFG zulässige Beschwerde ist auch begründet.