Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 30. Mai 2013 aufgehoben und das Amtsgericht angewiesen, dem Antragsteller eine Ausfertigung des Testamentsvollstreckerzeugnisses zu erteilen, welches aufgrund des Beschlusses vom 18. Juli 2012 dem Rechtsanwalt G### R## erteilt wurde.
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