Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft als wesentliche Betriebsgrundlagen des Besitzeinzelunternehmens; Annahme eines Teilbetriebs; Grundstücksvermietung in Gestalt eines Teilbetriebs; Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlagen
BFH, Urteil vom 04.07.2007 - Aktenzeichen X R 49/06
DRsp Nr. 2007/15391
Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft als wesentliche Betriebsgrundlagen des Besitzeinzelunternehmens; Annahme eines Teilbetriebs; Grundstücksvermietung in Gestalt eines Teilbetriebs; Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlagen
»Die Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft sind wesentliche Betriebsgrundlagen i.S. von § 16EStG des Besitzeinzelunternehmens. Werden diese Anteile nicht mitveräußert, kann von einer privilegierten Teilbetriebsveräußerung nicht ausgegangen werden.«
Normenkette:
EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 ;
Gründe:
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