Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Auslagen der Beteiligten.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 95.000,-€ festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der zwischen dem 02.05.2019 und dem 11.05.2019 in F kinderlos verstorbene I war mit der Beteiligten zu 2. verheiratet. Der Beteiligte zu 1. ist sein Bruder. Ein Testament hat der Erblasser nicht hinterlassen. Sein Nachlass beläuft sich auf rd. 190.000,-€.
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