I. Die Kläger, wohnhaft in der Türkei, verlangen von dem in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Beklagten den Differenzbetrag zwischen den von ihnen verdienten Provisionen und der ihrer Ansicht nach ihnen von dem Beklagten für das Jahr 1990 garantierten Provisionssumme.
II. Die Parteien, türkische Staatsangehörige, sind Gesellschafter einer Aktiengesellschaft nach türkischem Recht, der ETT A.S., mit Sitz in Istanbul, die Reiseveranstaltungen in der Türkei durchführt. Der Beklagte ist zugleich Gesellschafter eines Reiseunternehmens in D., das Reisen in die Türkei organisiert und vermittelt.
Die von der ETT A.S. in der Türkei für Touristen organisierten Fahrten leiteten die Kläger oder Reiseleiter, die den Klägern unterstanden. Die Kläger bzw. die Reiseleiter führten die Touristen auf den Fahrten in Basare, deren Betreiber für Käufe der Touristen Provisionen an die Kläger zahlten.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|