Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 18. Mai 2016
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) leben in einer nichtehelichen verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaft, führen einen gemeinsamen Haushalt und stehen sozial und wirtschaftlich füreinander ein. Sie haben drei gemeinsame Kinder, die ebenfalls in ihrem Haushalt leben. Darüber hinaus ist ein weiteres Kind der Klägerin in den Haushalt der Kläger aufgenommen.
Die Kläger reichten für den Veranlagungszeitraum 2012 getrennte Einkommensteuererklärungen beim Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt —FA—) ein. Mit Bescheid vom 2. Dezember 2013 setzte das FA die Einkommensteuer für die Klägerin auf 0 €, mit Bescheid vom 4. Dezember 2013 die Einkommensteuer für den Kläger auf 35.204 € fest.
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