OLG Hamm - Beschluss vom 04.07.2013
4 UF 4/13
Normen:
Art. 14, 17 EGBGB, Art. 35 IPR-Gesetz Kosovo;
Vorinstanzen:
AG Essen, - Vorinstanzaktenzeichen 103 F 79/12

Anwendung deutschen - kosovarischen Rechts bei Scheidung

OLG Hamm, Beschluss vom 04.07.2013 - Aktenzeichen 4 UF 4/13

DRsp Nr. 2013/19373

Anwendung deutschen - kosovarischen Rechts bei Scheidung

Die Anwendung deutschen oder kosovarischen Rechts kann dahinstehen, wenn die Ehe nach beiden Rechtsordnungen geschieden werden kann, weil die Scheidungsvoraussetzungen gegeben sind.

Tenor

Die am 28.3.2007 vor der provisorischen Verwaltungsmission in Kosovo (UNMIK) der Gemeinde Viti zu Heiratsregister Nr. ###/2007 geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Normenkette:

Art. 14, 17 EGBGB, Art. 35 IPR-Gesetz Kosovo;

Gründe

I.

Die Beteiligten haben am ##.##.2007 geheiratet. Aus der Ehe ist das Kind M, geboren am ##.##.2011 hervorgegangen, welches im Haushalt der Antragstellerin lebt. Seit März 2012 leben die Beteiligten getrennt; bei Zustellung des Scheidungsantrages lebte der Antragsgegner in der Schweiz, lebt aber mittlerweile wieder - ebenso wie die Antragstellerin - in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Antragstellerin hatte bei Eheschließung zunächst bis 2010 die kosovarische und seit 2011 die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Antragsgegner besitzt die kosovarische Staatsangehörigkeit.

Erstinstanzlich hat die Antragstellerin die Scheidung der Ehe begehrt.

Der Antragsgegner hat erstinstanzlich Antragszurückweisung beantragt.

Das Amtsgericht hat den Antrag zurückgewiesen.