Die Klägerin begehrt von der beklagten Bank im Wege der Teilklage Schadensersatz in Höhe von 62.500 DM.
Die Klägerin ist aufgrund Testaments vom 1. Mai 1983 Alleinerbin des am 11. August 1990 verstorbenen J., dessen Lebensgefährtin sie von 1983 bis 1987 war. Zuvor hatte der Erblasser sechzehn Jahre lang mit Frau F. zusammengelebt, die er in den Jahren 1973 und 1976 als Alleinerbin bedacht hatte; außerdem hatte er ihr am 22. Oktober 1973 für den Todesfall eine nur schriftlich widerrufliche Bankvollmacht über seine Konten und ein Wertpapierdepot erteilt.
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