Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 9. Juni 2011 aufgehoben, soweit die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bremen vom 19. November 2010 wegen eines Betrages in Höhe von 28.500 € nebst Zinsen (Arbeitsleistungen des Klägers) zurückgewiesen worden ist.
Die weitergehende Revision wird zurückgewiesen.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
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