I.
Die am 21. März 2006 eingelegte und - nach Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bis zum 22. Mai 2006 - mit an diesem Tage eingegangenen Schriftsatz begründete Berufung der Kläger richtet sich gegen das am 21. Februar 2006 zugestellte Urteil der Zivilkammer 28 des Landgerichts Berlin, verkündet am 15. Februar 2006.
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