Auslegung der Einräumung eines Wohnungsrechts mit Pflege- und Leibrentenverpflichtung
BGH, Beschluß vom 23.01.2003 - Aktenzeichen V ZB 48/02
DRsp Nr. 2003/3044
Auslegung der Einräumung eines Wohnungsrechts mit Pflege- und Leibrentenverpflichtung
Werden in einer mit "Altenteil" bezeichneten Vereinbarung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Eigentumsrechte an Grundstücken unter Einräumung eines Wohnrechts übertragen und übernimmt der Begünstigte gleichzeitig die Beköstigung und häusliche Arbeiten sowie eine Leibrentenverpflichtung, so ist dies dahin auszulegen, daß im Falle der Erforderlichkeit einer stationären Behandlung (hier: wegen Altersdemenz) die ersparten Aufwendungen auszugleichen sind. Der Begünstigte hat sich dann hinsichtlich der Leistungen, die infolge der Heimunterbringung nicht mehr in Natur erbracht werden können, in Höhe der ersparten Aufwendungen an den Pflegekosten zu beteiligen.