I. Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 7 werden der Beschluss des Landgerichts Augsburg vom 7. Oktober 2009 und der Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 28. Januar 2009 aufgehoben.
II. Der Geschäftswert für das Verfahren der Beschwerde und der weiteren Beschwerde wird auf jeweils 345.000 € festgesetzt.
I. Die verwitwete und kinderlose Erblasserin verstarb am 11.5.2008 im Alter von 84 Jahren.
Sie hat keine nahen Angehörigen. Die Beteiligten zu 1 bis 6 sind im nachfolgend wiedergegebenen Testament bedachte Bekannte der Erblasserin bzw. deren Kinder.
Nachlasspflegschaft ist angeordnet. Die Ermittlungen zu den gesetzlichen Erben sind noch nicht abgeschlossen; entfernte Verwandte leben möglicherweise in den Vereinigten Staaten.
Am 20.3.2007 errichtete die Erblasserin ein handschriftliches Testament mit im Wesentlichen folgendem Inhalt:
"Testament
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