Die Beschwerde gegen den am 22. September 2014 der Geschäftsstelle übergebenen Beschluss des Notariats Pforzheim - Nachlassgericht - 4 NG 428/2013 - wird zurückgewiesen.
2.Der Beteiligte zu 3 hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
4.Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren: Bis 95.000 Euro.
I.
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